Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer hat einen amtlichen Ausweis bei sich und wird sich beim Check-In am Bus sowie auf Verlangen der Organisatoren oder beteiligten Unternehmen zu jeder Zeit ausweisen können.


Alle Teilnehmer tragen festes, geschlossenes, flaches Schuhwerk sowie lange Hosen oder entsprechend geschlossene Kleidung. Die Kleidung sollte wetterfest und der Jahreszeit entsprechend warm sein, da einige Touren teils im Freien stattfinden. Schmuck, Piercings sowie Anstecker an der Kleidung müssen vor dem Betreten einiger Unternehmen abgenommen werden. Teilnehmer verpflichten sich, entsprechenden Hinweisen zu folgen.


Taschen, Rucksäcke o.ä. verbleiben während der Unternehmensbesuche im Bus. Noch besser ist es, persönliche Sachen gar nicht erst mitzubringen. Waffen und spitze Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.


Gleiches gilt für Videokameras, Fotoapparate, Fotohandys und Handys im allgemeinen, da in vielen der beteiligten Unternehmen aus Gründen der Sicherheit und Geheimhaltung das Fotografieren, Filmen und der Betrieb von elektronischen Geräten strengstens untersagt ist.


Verpflegung in jeglicher Form ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht vorgesehen, auch nicht käuflich. Einige der teilnehmenden Unternehmen bieten Ihren Gruppen Kleinigkeiten an, darauf hat der Veranstalter jedoch keinen Einfluss.


Personen mit Herzschrittmachern, Insulinpumpen oder Hörgeräten dürfen zur eigenen Sicherheit an den dafür gekennzechneten Touren nicht teilnehmen! Sollten Sie eine Behinderung haben, informieren Sie uns bitte, damit wir für Sie eine geeignete Tour finden können.


Der Veranstalter und die Unternehmen behalten sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, insbesondere wenn Sicherheitsaspekte zu dieser Entscheidung führen. Die Teilnahme an der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die Datenschutzregelungen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.


Datenschutzregelungen


Zur Überprüfung ihrer persönlichen Daten übermittelt der Veranstalter die Daten der Teilnehmer an die Unternehmen. Die Bestimmungen einiger Unternehmen machen die Angabe Ihrer Ausweis-Nummer erforderlich, der Zutritt ist sonst nicht möglich. Diese Maßnahme kommt auch Ihrer Sicherheit zugute.


Zu Zwecken des Personal-Marketings übermittelt der Veranstalter die hinterlegten persönlichen Daten nur, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu gegeben haben.


Die LANGE NACHT DER INDUSTRIE ist ein Medienereignis. Es ist dem Veranstalter, den beteiligten Unternehmen und der Presse gestattet, auf der Veranstaltung gemachte Fotos, Audio- und/oder Filmbeiträge ohne Einschränkung, auch zu Werbezwecken, genehmigungs- und vergütungsfrei medienübergreifend zu veröffentlichen.

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