Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme sind Schüler, Studierende, Berufstätige, Ausbilder, Erzieher, Lehrer und einfach interessierte Bürger der Region herzlich eingeladen. Kinder unter 14 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen, Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten. Sind Sie 14 oder 15 werden Sie bei der Anmeldung aufgefordert, sich einer Gruppe zuzuordnen. Ihre Aufsichtsperson muss die Gruppe anlegen, bevor Sie sich anmelden. Jeder Teilnehmer meldet sich persönlich online an. Ein anderer Weg der Anmeldung ist ausgeschlossen.

 

Schulklassen, Uni-Kurse o.ä. nehmen bitte vor der Anmeldung Verbindung mit dem Organisationsbüro auf und fordern Buchungscodes an und beachten diesen Bereich.

 

Die Bestimmungen einiger Unternehmen machen die Angabe Ihrer Personalausweis-Nummer erforderlich, der Zutritt ist sonst nicht möglich. Diese Maßnahme kommt auch Ihrer Sicherheit zugute. Beim Zutritt zu einigen der teilnehmenden Unternehmen werden alle oder einzelne Teilnehmer intensiv überprüft.

 

Jeder Teilnehmer hat die Teilnahmebestätigung und einen amtlichen Ausweis bei sich und wird beides beim Check-In am Bus sowie auf Verlangen der Organisatoren oder der beteiligten Unternehmen zu jeder Zeit vorweisen. Begleitpersonen tragen das ausgefüllte Formular für die ihnen anvertrauten Personen bei sich.

 

Alle Teilnehmer tragen festes, geschlossenes, flaches Schuhwerk sowie lange Hosen oder entsprechend geschlossene Kleidung. Die Kleidung sollte wetterfest und der Jahreszeit entsprechend warm sein, da einige Touren teils im Freien stattfinden. Schmuck, Piercings sowie Anstecker an der Kleidung müssen vor dem Betreten einiger Unternehmen abgenommen werden. Teilnehmer verpflichten sich, entsprechenden Hinweisen zu folgen.

 

Taschen, Rucksäcke o.ä. verbleiben während der Unternehmensbesuche im Bus. Noch besser ist es, persönliche Sachen gar nicht erst mitzubringen. Waffen und spitze Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

 

Gleiches gilt für Videokameras, Fotoapparate, Fotohandys und Handys im allgemeinen, da in vielen der beteiligten Unternehmen aus Gründen der Sicherheit und der Geheimhaltung das Fotografieren, Filmen und der Betrieb von elektronischen Geräten strengstens untersagt ist.

 

Speisen und Getränke in jeglicher Form sind im Rahmen dieser Veranstaltung nicht vorgesehen und auch nicht käuflich. Einige der teilnehmenden Unternehmen bieten Ihren Gruppen Kleinigkeiten an, darauf hat der Veranstalter jedoch keinen Einfluss. Versorgen Sie sich bitte selbst.

 

Personen mit Herzschrittmachern, Insulinpumpen, Hörgeräten oder Gehbehinderungen dürfen zur eigenen Sicherheit nur an einzelnen Touren und in Abstimmung mit dem Organisationsbüro teilnehmen! Sollten Sie eine Behinderung haben, informieren Sie uns bitte, damit wir für Sie eine geeignete Tour finden können.

 

Teilnehmer gewähren dem Veranstalter das Recht, Bildmaterial ohne weitere Abstimmung mit den einzelnen Personen redaktionell, in Dokumentationen und zu Zwecken der Werbung für die Veranstaltung einzusetzen. Dieses Einverständnis erteilt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung.

 

Der Veranstalter und die Unternehmen behalten sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, insbesondere wenn Sicherheitsaspekte zu dieser Entscheidung führen. Die Teilnahme an der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die Datenschutzregelungen.

 

Beachten Sie bitte die FAQs für Teilnehmer. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie bitte das Organisationsbüro.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.


Datenschutzregelungen


Zur Überprüfung ihrer persönlichen Daten übermittelt der Veranstalter die Daten der Teilnehmer an die Unternehmen. Die Bestimmungen einiger Unternehmen machen die Angabe Ihrer Ausweis-Nummer erforderlich, der Zutritt ist sonst nicht möglich. Diese Maßnahme kommt auch Ihrer Sicherheit zugute.


Zu Zwecken des Personal-Marketings übermittelt der Veranstalter die hinterlegten persönlichen Daten nur, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu gegeben haben.


Die LANGE NACHT DER INDUSTRIE ist ein Medienereignis. Es ist dem Veranstalter, den beteiligten Unternehmen und der Presse gestattet, auf der Veranstaltung gemachte Fotos, Audio- und/oder Filmbeiträge ohne Einschränkung, auch zu Werbezwecken, genehmigungs- und vergütungsfrei medienübergreifend zu veröffentlichen.

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